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   VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 18 S 20.50069   

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https://dejure.org/2020,5980
VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 18 S 20.50069 (https://dejure.org/2020,5980)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11.03.2020 - AN 18 S 20.50069 (https://dejure.org/2020,5980)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11. März 2020 - AN 18 S 20.50069 (https://dejure.org/2020,5980)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 58, § 80 Abs. 5; AsylG § 31 Abs. 1 S. 4; AsylG § 34a
    Eilantrag nach Ablauf der einwöchigen Antragsfrist

  • rewis.io

    Unzulässigkeit eines nach Ablauf der einwöchigen Antragsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18

    Abfassung der Klage; Asyl; Asylbescheid; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge;

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 18 S 20.50069
    Eine Belehrung über die Form des einzulegenden Rechtsbehelfs ist nicht erforderlich; unschädlich ist daher, dass über die möglichen Formen der Antragserhebung einschließlich der Möglichkeit der Antragstellung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nicht belehrt worden ist (BVerwG, U.v. 29.8.2018 - 1 C 6.18 - juris Rn. 13, betreffend die Form der Klageerhebung).

    § 31 Abs. 1 Satz 4 AsylG enthält gerade keine von § 58 VwGO abweichende Regelung zur Sprache, in der die für den Fristlauf maßgebliche Rechtsbehelfsbelehrung:zu erteilen ist; denn hiernach ist die Rechtsbehelfsbelehrung:nicht in einer anderen Sprache zu erteilen, sondern der in Deutsch erteilten Rechtsbehelfsbelehrung:eine Übersetzung beizufügen (BVerwG, U.v. 29.8.2018 - 1 C 6.18 - juris Rn. 22).

  • VG Saarlouis, 01.10.2020 - 5 L 814/20

    Zur Überstellungsfrist und zur Antragsfrist beim Widerruf einer Corona-bedingten

    [ebenso VG Freiburg, Beschluss vom 26.06.2020 - A 10 K 1685/20 -, juris, Rz. 5; vgl. auch VG Ansbach, Beschluss vom 11.03.2020 - AN 18 S 20.50069 -, juris, Rz. 15] Das gilt unabhängig davon, ob man der Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung und insbesondere dem Widerruf der Vollziehungsaussetzung - dem hier im Übrigen zweifellos Regelungscharakter im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG zukommen dürfte - Verwaltungsaktsqualität beimisst oder nicht.
  • VG Freiburg, 26.06.2020 - A 10 K 1685/20

    Unstatthaftigkeit eines Abänderungsantrages bei Aussetzung der Vollziehung

    Auch ohne ausdrücklichen gesetzlichen Verweis auf § 58 VwGO muss über die einwöchige Antragsfrist des § 34a Abs. 2 Satz 1 AsylG belehrt werden (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 11.03.2020 - AN 18 S 20.50069 -, juris Rn. 15; Eyermann/Hoppe, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 58 Rn. 5).
  • VG Düsseldorf, 23.12.2022 - 29 L 2678/22

    Afghanistan: Dublin Polen: Jahresfrist bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung;

    So im Ergebnis auch VG Köln, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 8 L 2250/20.A -, juris Rn. 10; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - 5 L 814/20 -, juris Rn. 29; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 26. Juni 2020 - A 10 K 1685/20 -, juris Rn. 5; VG Ansbach, Beschluss vom 11. März 2020 - AN 18 S 20.50069 -, juris Rn. 15; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 58 Rn. 5; a.A. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Oktober 1994 - 3 M 5711/94 -, juris Rn. 4 ff.
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